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  • 04.01.2022 · Nachricht · Ausfallschaden

    Ein E-Bike ist kein Ersatz für einen Pkw

    | Der „Zweitwagen-Einwand“ des Versicherers zur Abwendung des Ausfallschadens ist hinreichend bekannt. Nun hat es ein Versicherer mit dem Einwand versucht, bei einem unfallbedingten Pkw-Ausfall im Mai hätte der Geschädigte auf sein Pedelec zurückgreifen können, sodass er sich im Hinblick auf den Ausfall selbst hätte behelfen können. Das hat das LG Siegen mit nur einem Satz zurückgewiesen: Ein E-Bike stellt keinen zumutbaren Ersatz für den verunfallten Pkw dar ( LG Siegen, Urteil vom 01.12.2021, Az. 1 O 399/20, Abruf-Nr. 226606 , eingesandt durch Rechtsanwältin Verena Höfer, Siegen). |