Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Einzelfallbetrachtung in fern des ÖPNV liegender Wohnlage

    | Ein aktuelles Urteil des AG Bühl ist ein gutes Beispiel für die Einzelfallbetrachtung in fern des ÖPNV liegender Wohnlage und zeigt, dass Vortrag in tatsächlicher Hinsicht notwendig ist: |

     

    Die Geschädigte hatte in den Augen des Gerichts ausreichend dargelegt, dass sie berufsbedingt auf das Mietfahrzeug angewiesen war, da sie in einem Zweischichtsystem arbeitet. Insbesondere besteht keine ausreichende ÖPNV-Verbindung von ihrer Wohn- zur Arbeitsadresse. Zu berücksichtigen ist, dass die Geschädigte nicht zentral in der Nähe eines Bahnhofes wohnt, sondern ‒ gerichtsbekannt ‒ im ländlichen Bereich. Auch Busverbindungen bestehen nur spärlich und sind lediglich zu Fuß erreichbar. Die Geschädigte hatte ausführlich unter Bezugnahme auf Abfragen beim Verkehrsverbund dargelegt, dass zum Arbeitsbeginn um 06:00 Uhr und zum Schichtende um 23:00 Uhr keine Verbindungen bestehen, sodass es keine Schicht gibt, in der die Geschädigte problemlos hätte mit dem ÖPNV zur Arbeit gelangen können. Die Verbindungen, die theoretisch bestünden, beanspruchen weit über eine Stunde, teils bis zu drei Stunden Fahrzeit, während die Strecke mit dem Auto in zehn Minuten zurückzulegen ist (AG Bühl, Urteil vom 28.11.2022, Az. 3 C 109/22, Abruf-Nr. 233517, eingesandt von Rechtsanwalt Robert Hoogen, Bühl).

    Quelle: ID 49188743