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  • 19.07.2024 · Nachricht · Ausfallschaden

    Erst kein Geld, dann keine Ersatzteile – Nutzungsausfall- entschädigung für insgesamt 57 Tage zugesprochen

    | Überfordert die Reparatur den Geschädigten finanziell, muss er nicht in Vorleistung treten. Voraussetzung ist, dass er den Versicherer insoweit gewarnt hat. Wird dann unverzüglich nach Bestätigung der Kostenübernahme durch den Versicherer mit den Reparaturarbeiten begonnen, muss der Versicherer den erweiterten Ausfallschaden erstatten. Sind dann Teile nicht lieferbar, sodass sich die Fertigstellung der Reparatur verzögert, geht auch diese Erweiterung des Ausfallschadens – so das AG Zittau – zulasten des Versicherers. |