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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagen „ab“ x Euro ist als Vergleichsangebot untauglich

    | Legt der Versicherer im Rechtsstreit einen Screenshot als Beleg dafür vor, dass es preiswertere Mietwagen gegeben hätte, wonach ein von ihm benannter Vermieter die Fahrzeuge „ab“ einer bestimmten Summe vermietet, lässt das nicht erkennen, dass diese Fahrzeuge zum konkreten Zeitpunkt zu dieser Dauer mit den benötigten Ausstattungsmerkmalen auch zu diesem Preis verfügbar waren. Dieser Screenshot ist bedeutungslos. Die Verweisung trägt nicht. Zu diesem Schluss gelangt das AG Stade. |

     

    Außerdem stellt das Gericht klar: Hat der Versicherer vorgerichtlich die geforderten sieben Tage seiner Abrechnung zugrunde gelegt, das jedoch zu „seinem“ Preis, kann er im Prozess nicht mehr einfach und ohne Substanz behaupten, sieben Tage seien nicht notwendig gewesen. Das ist treuwidrig (AG Stade, Urteil vom 20.12.2023, Az. 61 C 501/23, Abruf-Nr. 239084, eingesandt von Rechtsanwalt Volker Hellweg, Cadenberge).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2024 | Seite 1 | ID 49867557