22.12.2022 · Nachricht · Ausfallschaden
Mietwagen: Kosten für Navigationssystem sind zu erstatten
| Der Versicherer trug vor, in Zeiten von Smartphones benötige niemand mehr ein aufpreispflichtiges Navigationssystem im Auto. Das sieht das AG Kaufbeuren anders. Der Geschädigte müsse sich nicht auf ein Smartphone verweisen lassen, da nicht jeder Mensch ein Smartphone besitze und der Einsatz eines Smartphones auch nur bedingt verkehrsrechtskonform sei. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig