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  • 28.06.2022 · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagenkosten und Nutzungsausfall nebeneinander

    | Nimmt der Geschädigte nur für Ausschnitte des Ausfallzeitraums einen Mietwagen und beansprucht er für den weiteren Zeitraum des Ausfalls seines Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung, liegt darin ein völlig legitimes Verhalten. Zwar könne der Geschädigte nicht Mietwagenkosten und abstrakten Nutzungsausfall für denselben Zeitraum geltend machen. Eine Differenzierung nach unterschiedlichen Zeiträumen sei indes vollkommen unbedenklich, so das LG Karlsruhe (Urteil vom 30.05.2022, Az. 10 O 243/19, Abruf-Nr. 229927 , eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim). |