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  • 20.09.2022 · Nachricht · Ausfallschaden

    Mietwagenkosten und Verzögerung – Risiko trägt Schädiger

    | Der Schädiger bzw. die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung trägt das Risiko von Zeitverzögerungen. Es ist allein Aufgabe des Schädigers bzw. der hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherung, möglichst zügig zu entscheiden, um nicht unnötige Kosten zu produzieren. Dies hat das AG Halle (Saale) im Streit um Mietwagenkosten klargestellt. |