· Nachricht · Ausfallschaden
Mittelloser Geschädigter beim Totalschaden: LG Memmingen spricht Nutzungsausfallentschädigung von über 11.000 Euro zu
| Der Geschädigte hat keine Rücklagen, der Versicherer trödelt. Ganze 193 Tage ist der Geschädigte nach dem unverschuldeten Totalschaden an seinem Fahrzeug ohne Auto. Er behilft sich mit Fahrgemeinschaften zur Arbeit, schläft manchmal in der Kaserne, wenn ihn niemand mitnehmen kann, oder seine Frau fährt ihn umständlich mit ihrem Auto zur Arbeit und zurück. Der Versicherer war wegen der finanziellen Situation mehrfach gewarnt. Und dennoch meint er, der Geschädigte hätte sofort nach dem Unfall ein Fahrzeug anschaffen müssen. Nein, sagt das LG Memmingen |
Das Gericht hat dem Geschädigten die Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von mehr als 11.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen hat (LG Memmingen, Urteil vom 08.11.2024, Az. 32 O 610/24, Abruf-Nr. 244969, eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Moser, Bad Wörishofen).
Es hat sich mit den üblichen Einwendungen des Versicherers befasst:
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