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  • 16.12.2022 · Nachricht · Ausfallschaden

    Nutzungsausfallentschädigung bei Verletzung des Geschädigten

    | Dass der Geschädigte unfallbedingt verletzt und daher einige Zeit krankgeschrieben war, hindert jedenfalls dann nicht den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn das beschädigte Familienfahrzeug in der fraglichen Zeit von der Ehefrau oder anderen Familienmitgliedern genutzt worden wäre (AG Nordenham, Urteil vom 22.11.2022, Az. 3 C 186/22, Abruf-Nr. 232733 , eingesandt von Rechtsfachwirt Carsten Plate, Kanzlei Melchers und Kollegen, Nordenham). |