· Nachricht · Ausfallschaden
Nutzungsausfallentschädigung trotz Mietwagens
| Auch wenn der Geschädigte einen Mietwagen genommen hat, kann er statt der Mietwagen-Kosten die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung verlangen, entschied das AG Kempten (Allgäu). |
Der Geschädigte hat die Wahl, ob er einen (fiktiv berechneten) Nutzungsausfallschaden oder die Kosten für das Anmieten eines Ersatzfahrzeugs geltend macht (AG Kempten [Allgäu], Urteil vom 16.11.2022, Az. 6 C 753/22, Abruf-Nr. 232370, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Weinhardt, Kempten).
Wichtig | Die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung kann sinnvoll sein; und zwar, wenn der Versicherer den Einwand erhebt, der Mietwagen trage in der Zulassungsbescheinigung nicht den Hinweis „Vermietfahrzeug für Selbstfahrer“, oder wenn nur Phantasiebeträge für den Mietwagen erstattet werden und der Geschädigte den Listenstreit nicht führen möchte.
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