17.03.2023 · Nachricht · Ausfallschaden
OLG Celle: Keine Nutzungsausfallentschädigung für Oldtimer
| Ein Gegenstand für die eigenwirtschaftliche Lebensführung zu sein ist Voraussetzung für die Zuerkennung von Nutzungsausfallentschädigung. Oldtimerfahrzeuge sind aber in der Regel Liebhaberstücke und weisen das grundsätzliche Gepräge von nicht für die eigenwirtschaftliche Lebensführung zwingend notwendigen Gegenständen auf. Das kann im Einzelfall anders sein, nämlich wenn der Geschädigte das historische Fahrzeug als Alltagsfahrzeug nutzt. Das muss der Geschädigte allerdings darlegen und ggf. beweisen, entschied das OLG Celle. |
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