05.02.2020 · Nachricht · Ausfallschaden
Reparaturverzögerung hat keine Bedeutung für Geschädigten
| Auch wenn unklar bleibt, warum sich die Reparaturdauer während des Werkstattaufenthalts des Fahrzeugs um eine Woche verzögert hat, geht das im Hinblick auf die dadurch entstehenden Mehrkosten für den Mietwagen zulasten des Schädigers. Denn der Geschädigte hat keinen Einfluss mehr auf die Abläufe, wenn er das Fahrzeug in die Werkstatt gegeben hat, so das AG Tübingen. |
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