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  • · Nachricht · Ausfallschaden

    Totwinkelassistent-Sensor fehlt: 71 statt vier Tage Ausfall ‒ Mietwagenkosten rechtens

    | Kleine Ursache, große Wirkung: Der Radarsensor für den Totwinkelassistenten wird bei dem Unfall beschädigt. Der Schadengutachter stuft das Fahrzeug als zwar fahrfähig, aber nicht verkehrssicher ein mit der Prognose einer Reparaturdauer von vier Tagen. Der Sensor erweist sich als nicht lieferbar. Weil die Verkehrssicherheit fehlt, gibt die Werkstatt das Fahrzeug nicht heraus. Am Ende schlagen 71 Mietwagentage zu Buche. Der Versicherer wurde im Hinblick auf die Mietwagenfrage frühzeitig informiert, reagierte aber nicht. Das LG Aschaffenburg spricht die Mietwagenkosten zu. |

     

    Vertrauen in Angaben des Schadengutachters und der Werkstatt

    Nach Ansicht des Gerichts durfte der Geschädigte im Hinblick auf die Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs auf die Angaben des Schadengutachters und der Werkstatt vertrauen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 28.09.2022, Az. 12 O 44/22, Abruf-Nr. 231863, eingesandt von Rechtsanwalt Lutz Imhof, Aschaffenburg, noch nicht rechtskräftig).

     

    Das Urteil des LG Aschaffenburg ist konsequent auf den subjektbezogenen Schadenbegriff ausgerichtet und damit auf die Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten. Wenn der Gutachter das Fahrzeug als „nicht verkehrssicher“ einstuft, darf der Geschädigte davon ausgehen, dass der weiß, was er tut.