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  • 25.09.2018 · Nachricht · Ausfallschaden

    Versicherer muss Reparaturablaufplan konkret bestreiten

    | Legt der Geschädigte zum Nachweis der Berechtigung einer im Verhältnis zur Prognose verlängerten Reparaturdauer einen Reparaturablaufplan vor, kann der Versicherer nicht pauschal dessen Richtigkeit bestreiten. So entschied das LG Frankenthal. |