05.02.2020 · Nachricht · Ausfallschaden
Vorfinanzierung: Anforderung an den „Kein Geld“-Warnhinweis
| Ist der Geschädigte nicht in der Lage, aus eigenen Mitteln die Schadenbeseitigungskosten vorzufinanzieren, ist es ausreichend, den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer darüber schlicht zu informieren. Im vorgerichtlichen Stadium muss dieser Warnhinweis, dass sich der Schaden bis zum Geldeingang vom Versicherer um den weiterlaufenden Ausfallschaden erweitern wird, nicht mit Details oder gar Unterlagen unterfüttert werden. Das hat das KG Berlin entschieden. |
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