10.02.2023 · Nachricht · Ausfallschaden
Warnhinweis wegen „Kein Geld“ ohne Belege genügt
| Ausreichend ist, dass der Geschädigte den gegnerischen Versicherer darauf hinweist, dass seine finanziellen Verhältnisse eine Vorfinanzierung nicht zulassen. Details zu seinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen muss er – jedenfalls zunächst – nicht offenbaren, entschied das AG Hamburg-Harburg. |
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