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  • 22.11.2024 · Nachricht · Ausfallschaden

    Wenn der Mietwagen als Leihwagen bezeichnet wurde – AG Torgau legt Vertragswerk aus

    | Juristen wissen: Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Geld ist „Miete“. Der Begriff „Leihe“ hingegen zielt auf die kostenlose Überlassung eines Gegenstands oder gegen eine symbolische Gebühr („Leihbibliothek“). Was bedeutet das, wenn die Beteiligten hinsichtlich des Ersatzfahrzeugs vom „Leihwagen“ sprechen und einen „Leihvertrag“ abschließen? Ein schon dem römischen Recht entstammender Grundsatz lautet „Falsa demonstratio non nocet“, also „Eine falsche Benennung schadet nicht.“ Auf dieser Grundlage hat das AG Torgau den Vertrag ausgelegt. |