22.11.2024 · Nachricht · Ausfallschaden
Wenn der Mietwagen als Leihwagen bezeichnet wurde
| Juristen wissen: Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Geld ist „Miete“. Der Begriff „Leihe“ hingegen zielt auf die kostenlose Überlassung eines Gegenstands oder gegen eine symbolische Gebühr („Leihbibliothek“). Was bedeutet das, wenn die Beteiligten hinsichtlich des Ersatzfahrzeugs vom „Leihwagen“ sprechen und einen „Leihvertrag“ abschließen? Ein schon dem römischen Recht entstammender Grundsatz lautet „Falsa demonstratio non nocet“, also „Eine falsche Benennung schadet nicht.“ Auf dieser Grundlage hat das AG Torgau den Vertrag ausgelegt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig