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  • 11.12.2024 · Nachricht · Ausfallschaden

    Wenn die Ehefrau für den Ehemann den Kfz-Mietvertrag unterschreibt – AG Gifhorn gibt grünes Licht

    | So ist es oft: Das Fahrzeug ist auf den einen Ehepartner zugelassen, genutzt wird es (auch) von dem anderen. Und der „falsche“ unterschreibt den Mietvertrag für das Ersatzfahrzeug oder den Auftrag für das Schadengutachten oder den für die Reparatur. Beim Abschleppauftrag wird besonders offensichtlich: Wie soll „der Eine“ unterschreiben, wenn nur „der Andere“ an der Unfallstelle ist? Dass das zumeist völlig unproblematisch ist, zeigt ein Urteil des AG Gifhorn. |