Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Editorial April 2017

    Rentner brauchen keinen Mietwagen und Versicherer sind unbelehrbar - zwei neue Schmankerl aus der Schadenwelt

    | Heute servieren wir Ihnen mal wieder zwei Schmankerl aus der Schadenwelt. |

     

    Da schreibt ein Anwalt für den beklagten Versicherer in einem Prozess um die Erstattung der Mietwagenkosten in der Klageerwiderung an das Gericht:

     

    „Der Kläger legt nicht einmal ansatzweise dar, dass er ein Fahrzeug zwingend benötigt. Mangels weiterer Angaben und aufgrund der Tatsache, dass der Kläger berentet ist, ist vielmehr davon auszugehen, dass es sich bei seinem Auto um ein überwiegend freizeitgenutztes Fahrzeug handelt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf den Ersatz von Mietwagenkosten.“

     

    In einem anderen Fall teilt das AG Chemnitz dem beklagten Versicherer mit, dass es die Klage für berechtigt hält und empfiehlt, weil die Sache auch nicht berufungsfähig ist, ein Anerkenntnis, um Gerichtskosten zu sparen. Der Versicherer will aber ein Urteil.

     

    Dem Geschädigten hatte der Versicherer in dem Prozess um 41,60 Euro einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorgeworfen.

     

    Im Urteil steht nun: „Soweit sich die Beklagte auf die Verletzung einer Schadenminderungspflicht seitens des Geschädigten beruft, ist sie damit redlicherweise nicht zu hören, da sie - trotz des gerichtlichen Hinweises in der Ladungsverfügung - unnötige Urteilsgebühren in Höhe von 70 Euro verursacht hat, zu denen noch die vermeidbaren Termingebühren der Prozessbevollmächtigten durch die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vom 17.03.2017 hinzukommen. Der beklagtenseits damit zu Lasten der Versichertengemeinschaft verursachte Schaden übersteigt denjenigen, der dem Geschädigten und damit der Klägerin vorgehalten wird, mithin um ein Mehrfaches.“ (AG Chemnitz, Urteil vom 17.03.2017, Az. 17 C 1669/16, Abruf-Nr. 192843, eingesandt von Rechtsanwältin Susann Hüttinger, Hohenfichte).

     

    Es menschelt also auch bei Gericht!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

     

    PS. Zum Inhalt der April-Ausgabe geht es hier: https://www.iww.de/ue/archiv/2017/4

    Quelle: ID 44600829