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  • · Nachricht · Editorial April 2018

    Totalschaden: Benzin abzapfen, Krankenkasse und Versicherer

    | Zugegeben, das hängt nur mittelbar mit den Themen von UE Unfallregulierung effektiv zusammen. Es sollte dennoch erwähnt werden: Zwei Freunde wollen das Benzin aus einem alten Fahrzeug herauslassen und gehen dabei höchst stümperhaft vor: Sie bohren den Tank an. Durch die entstehenden Funken kommt es zu einer Verpuffung. |

     

    Die Krankenkasse des einen nimmt für die Behandlungskosten Regress beim Haftpflichtversicherer des anderen. Der Versicherer wehrt sich unter anderem mit dem Argument: So gefährliches gemeinsames Tun basiere immer auf einem stillschweigenden Haftungsausschluss untereinander. Das OLG Nürnberg war da aber ganz anderer Meinung (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 04.09.2017, Az. 4 U 1178/17, Abruf-Nr. 198893).

     

    Was hat das mit den Themen in UE zu tun? Das vom Haftpflichtversicherer als abenteuerlich gefährlich gebrandmarkte Verhalten verlangen Versicherer bei Totalschadenfällen regelmäßig vom Geschädigten, wenn der den nun nutzlosen Treibstoff ersetzt bekommen möchte. Natürlich sagen die nicht „anbohren“, aber der Geschädigte hat kein Profiwerkzeug. Lässt er das durch eine Werkstatt erledigen, ist das teurer als der Treibstoff.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 45213411