Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Editorial August 2017

    Wenn ein Richter mal die Nase voll hat von einem Haftpflichtversicherer ...

    | Was ein sichtlich genervter Amtsrichter einem Haftpflichversicherer zu dessen Umgang mit den Verbringungskosten ins Stammbuch geschrieben hat, spricht für sich: |

     

    „Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, dass allgemeine Schadenersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zu Lasten eines Unfallgeschädigten negiert werden, indem lediglich eine nicht nachvollziehbare Pauschale von 80 Euro auf Verbringungskosten gezahlt wird.“

     

    Wir verraten Ihnen nicht, welcher Versicherer sich diese Bemerkung eingefangen hat. Nur soviel: Der Richterspruch stammt vom AG Coburg (Urteil vom 14.07.2017, Az. 15 C 696/17, Abruf-Nr. 195342, eingesandt von Rechtsanwalt Ralph Burkard, Meckenheim).

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 44813653