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  • · Nachricht · Editorial Februar 2019

    Hessische Justiz und „Fracke“ ‒ Einheitlichkeit schon wieder dahin

    | Monat für Monat versorgen wir Sie mit Informationen zur aktuellen Rechtsprechung. Nicht immer gelingt das mit letzter Treffsicherheit. |

     

    Zweimal schon berichteten wir zu den Schwacke/Fracke/Fraunhofer-Tendenzen in der hessischen Justiz. Grundlage war die Auswertung von Urteilen, Grundlage waren auch Informationen, die Rechtsanwälte aus unserem Informanten-Netzwerk von dortigen Richtern bekamen. Nun müssen wir leider feststellen, dass die Informationen im Ergebnis doch nicht tragfähig sind.

     

    Sah erst alles nach Schwacke und dann flächendeckend wenigstens nach dem Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer aus, ist der letzte Stand der Dinge, dass die Rechtsprechung dazu doch ein hessischer Flickenteppich ist.

     

    Schade, aber das kann passieren, wenn wir mit den Informationen auch schnell sein wollen. Und das wollen wir. Dass wir dabei diesmal rechts überholt wurden, bitten wir uns nachzusehen.

     

    Die einzige Alternative wäre, solche Informationen erst lange auf Standfestigkeit zu untersuchen. In der Schnelllebigkeit des Schadenrechts liefen wir dann aber oft den Dingen hinterher.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 45714594