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  • · Nachricht · Editorial Februar 2020

    Wenn der Versicherer einen Unfallhergang zu seinen Gunsten erfindet

    | Der Geschädigte trägt einen bestimmten Unfallhergang vor. Der Versicherer wendet ein, es sei ganz anders gewesen. So kommt es vor Gericht zum Streit um die Haftung. |

     

    Die Polizeiakte wird vom Gericht beigezogen. Daraus ergibt sich ein Unfallhergang, wie vom Geschädigten geschildert und vom Schädiger persönlich den Polizisten an der Unfallstelle bestätigt. Der Anwalt des Versicherers hält das für bedeutungslos: Die Polizisten könnten ja gar nicht wissen, was passiert sei, die waren schließlich nicht dabei.

     

    Weil der Geschädigte nicht nur den gegnerischen Versicherer, sondern auch den Schädiger in Person verklagt hat, ist er auch der bei Gericht und wundert sich laut, warum es zum Rechtsstreit gekommen sei. Er habe doch weder an der Unfallstelle noch in der Schadenmeldung jemals gesagt, dass es anders gewesen sei, als es in der Klageschrift beschrieben stehe.

     

    Also hat der Versicherer einen Unfallhergang zu seinen Gunsten erfunden.

     

    Egal, auf welcher Seite eines Rechtsstreits versucht wird, das Gericht an der Nase herumzuführen (wir sind nicht so naiv zu glauben, dass mancher Geschädigter es mit der Wahrheit auch nicht so genau nimmt): Das geht zu weit.

     

    Und so wird diese Akte voraussichtlich auch noch die Strafjustiz beschäftigen. Wir werden wieder berichten.

     

    Mit freundlichen Grüßen,

     

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 46311477