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  • · Nachricht · Editorial Januar 2019

    Auf ein gutes neues Jahr

    | Wir begrüßen Sie im neuen Jahr, dem 14. Jahr der Unfallregulierung effektiv. Hier ist zwar niemand abergläubisch, aber wir sind glücklich, auch das 13. erfolgreich gemeistert zu haben. Richten wir also den Blick nach Vorne und freuen wir uns auf hoffentlich wieder interessante zwölf Ausgaben, in denen wir alle neuen Nuancen rund um das ewige Thema beleuchten wollen: Der eine möchte das Geld haben, der andere möchte ihm nicht alles geben. |

     

    Unser Ansatz dabei: Wer hat Recht?

     

    Mit Spannung sehen wir der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. zum Urteil des LG Darmstadt in Sachen „Fiktive Abrechnung“ entgegen. Wir werden die „Welches Gericht urteilt nach Schwacke/Fracke/Fraunhofer“-Liste weiterführen. Sicher werden uns auch die Regressversuche der Versicherer gegen die Werkstätten weiterhin beschäftigen. Werden die insoweit aktiven Versicherer neue Strategien entwickeln, nachdem die „Die Werkstatt hätte das Gutachten korrigieren müssen“-Linie bei den Gerichten bisher ausnahmslos gescheitert ist?

     

    Warten wir es ab.

     

    Wer als UE-Leser mit den urteilserprobten Argumenten aus unseren Veröffentlichungen vor Gericht zieht, wird dazu beitragen, die Rechtsprechung auf breiter Front in die richtige Richtung zu bringen. Aus den Urteilseinsendungen unserer Leser lässt sich ja ablesen, wie in den Instanzen oftmals ein Gericht dem anderen folgt. Das ist unsere gemeinsame Kraftanstrengung.

     

    Und am Jahresende ziehen wir dann wieder gemeinsam Bilanz!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 45665006