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  • · Nachricht · Editorial Juli 2015

    Neue Regeln für die Tätigkeit von Sachverständigen im Gerichtsverfahren geplant

    | Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ trägt. Zurzeit werden die thematisch betroffenen Verbände dazu angehört. |

     

    In diesem Paket geht es um die Tätigkeit von Sachverständigen im Gerichtsverfahren. Die Zivilprozessordnung soll dahingehend geändert werden, dass die Streitparteien zunächst angehört werden, bevor die Entscheidung für einen Sachverständigen vom Gericht getroffen wird.

     

    Als zu lösendes Problem wird in dem Entwurf beschrieben: „In jüngerer Zeit wird von Bürgerinnen und Bürgern sowie der öffentlichen Berichterstattung zunehmend die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger in Einzelfällen in Frage gestellt. Zudem wird beanstandet, dass gerichtliche Gutachten teilweise nicht die erforderliche Qualität aufwiesen.“

     

    Darüber hinaus wird der vom Gericht bestellte Sachverständige gemäß dem Entwurf verpflichtet sein, zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen und dem Gericht darüber Mitteilung zu machen.

     

    Zur Beschleunigung soll er außerdem prüfen, ob er das Gutachten innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erstellen kann.

     

    Alles das erscheint uns durchaus sinnvoll zu sein. Wir werden den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens beobachten und zu gegebener Zeit wieder berichten. Die Mühlen werden vermutlich langsam mahlen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 43491867