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  • · Nachricht · Editorial Mai 2020

    Schadenabwicklung in der Corona-Krise ‒ Durchhalten ist das Gebot der Stunde

    | Das Virus hat uns voll im Griff, und nach allem, was man heute weiß, wird das noch so bleiben, bis es den Impfstoff gibt. Immerhin war weder den Werkstätten noch den Schadengutachtern und auch den Rechtsanwälten das Arbeiten zu keiner Zeit verboten. Doch es war und ist weniger Arbeit da. |

     

    Mancher aus unseren Reihen hat die Zeit genutzt, sich schon fortzubilden. Das entspannt die zweite Jahreshälfte. Einige Werkstätten haben sich die bereits abgelegten Unfallabrechnungsakten aus den letzten ein bis zwei Jahren noch einmal genauer angeschaut. Wo hat man zu früh aufgegeben, wo ist noch Geld drin? Man wundert sich, was da in der Summe zusammenkommt.

     

    Anwälte arbeiten alte Akten auf. In vielen Gerichten ist die Schlagzahl der Aktenbearbeitung höher geworden. Es gibt ja kaum mündliche Verhandlungen, die Zeit fressen. Weil die Unfallschadenreste ohnehin massenhaft im schriftlichen Verfahren erledigt werden, geht da derzeit Vieles schneller. Anwälte berichteten uns, dass auf Klagezustellung hin noch öfter sofort gezahlt wird als bisher.

     

    Dennoch ist bei den Kraftfahrtversicherern die finanzielle Not gelindert. Denn sie bekommen weiter die volle Prämie und sind mit weniger als halb so vielen Unfällen konfrontiert.

     

    So hat jede Medaille ihre zwei Seiten. Durchhalten ist das Gebot der Stunde, das Beste daraus machen. Und am Ball bleiben:

     

    In der Mai-Ausgabe von Unfallregulierung effektiv finden Sie bereits die Antworten auf die Reaktionen mancher Versicherer auf die Situation des social distancing: Wofür brauchen Sie denn einen Mietwagen? Sie dürfen doch sowieso nirgendwohin ...

     

    Da drängt sich doch gleich die Frage auf: Wenn man nirgendwo hin darf, was hat denn dann Ihr Versicherungsnehmer an der Unfallstelle gemacht?

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 46556326