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  • · Nachricht · Editorial November 2016

    Ist die Restwertschlacht bei Haftpflichtschäden nun geschlagen?

    | Kurz vor Redaktionsschluss der November-Ausgabe von UE erreichte uns die Information, dass der BGH in der Restwertfrage erneut entschieden hat: Er bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, es besteht keine Vorlagepflicht ( BGH, Urteil vom 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15, noch nicht veröffentlicht). |

     

    Werden die Versicherer das nun akzeptieren? Wird sich vor allem der in Münster ansässige Versicherer beugen, der die Schlacht losgetreten und am Ende verloren hat? Bis jetzt wissen die Sachbearbeiter dort offenbar noch nichts davon, dass die Weisung ihres Arbeitgebers zum Umgang mit Restwertfällen nicht der geltenden Rechtsprechung entspricht.

     

    Warten wir es ab, und jeder betroffene Leser kann ja dazu beitragen, dass die Sachbearbeiter davon erfahren.

     

    Spätestens bis zur Dezember-Ausgabe wird das BGH-Urteil wohl im Volltext vorliegen. Wer es früher braucht, kann hier auf der UE-Homepage von Zeit zu Zeit nachschauen, ob es schon veröffentlicht ist. Die Abruf-Nr. lautet: 189462.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 44349605