· Fachbeitrag · Entsorgungskosten
Entsorgungskosten und Altfahrzeug-Verordnung
| Entsorgungskosten spielen eine große Rolle. Dabei geht es um die direkt für die Abholung der Altteile aufzuwendenden Kosten, die Kosten der Behälter bzw. Container und die Verwaltung des Ganzen. Ein Betrieb, der Entsorgungskosten für eine Scheibe berechnete, bekam nun den Vorwurf, er verstoße gegen das Gesetz. Erfahren Sie, warum das nicht der Fall ist. |
Frage: Mir schreibt ein Versicherer: „Sie verkennen, dass nach § 3 Abs. 6 AltfahrzeugV gar keine Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden dürfen, und es sich bei Ihrer Berechnung um einen Gesetzesverstoß handelt.“ Ist das richtig?
Antwort: Nein! Das ist offensichtlich ein frei formuliertes Schreiben eines Sachbearbeiters, der die Altfahrzeug-Verordnung nicht verstanden hat.
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