· Nachricht · Entsorgungskosten
Entsorgungskosten unterfallen der Preisgestaltungsautonomie der Werkstatt
| Eine Werkstatt ist nicht verpflichtet, nicht mehr verwendbare Altteile kostenlos zu entsorgen. Das unterfällt der ihr zuzubilligenden Freiheit der Preisgestaltung, so das AG Leutkirch im Allgäu ( Urteil vom 10.10.2023, Az. 2 C 30/23, Abruf-Nr. 238655 , eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). |
Das Gericht bezieht sich auf die Entscheidung des LG Karlsruhe zur Preisgestaltungsautonomie der Werkstatt, Verfügung vom 14.09.2021 und Anerkenntnisurteil vom 04.10.2021, Az. 19 S 81/20, Abruf-Nr. 225102. Letztlich ergibt sich das aber auch aus der Desinfektionskostenentscheidung des BGH (Urteil vom 13.12.2022, Az. VI ZR 324/21, Abruf-Nr. 233276). Beide Entscheidungen befassen sich zwar nicht speziell mit Entsorgungskosten, aber mit der Preisgestaltungsautonomie: Nicht der Versicherer entscheidet, was die Werkstatt wie berechnet. Das darf die Werkstatt selbst.
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