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  • 03.01.2023 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Ein Prüfbericht allein trägt kein qualifiziertes Bestreiten

    | Das Sachverständigengutachten bietet einen Anhaltspunkt für die erforderlichen Kosten der Reparatur. Ein qualifiziertes Bestreiten der Feststellungen aus dem Gutachten ist bei der fiktiven Abrechnung grundsätzlich möglich. Ein Prüfbericht, der ohne Besichtigung des Fahrzeugs erstellt wird und nicht erkennen lässt, was die Grundlagen der Prüfung sind, ist allerdings nicht geeignet, die Feststellungen des Schadengutachters in Frage zu stellen. Das ist das Resümee einer Entscheidung des AG Kamenz. |