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  • 16.05.2022 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Fiktive Abrechnung und Nutzungsausfallentschädigung

    | Auch bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn er den tatsächlichen Ausfall des Fahrzeugs nachweist. Das hat das AG Tostedt bestätigt. |