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  • · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung

    Freie Werkstatt, junges eigenes Fahrzeug, Haftpflichtschaden: Welcher Stundenverrechnungssatz?

    | Ein Haftpflichtschaden an einem Fahrzeug, das der Werkstatt selbst gehört, führt in aller Regel in eine fiktive Abrechnung. Der Streit um Stundenverrechnungssatz und UPE-Aufschläge ist programmiert. Eine interessante, aber durchaus alltägliche Konstellation führt zu folgender Leserfrage: |

     

    Frage: Wir sind eine freie Werkstatt und haben einige junge Fahrzeuge im Bestand, die wir als Mobilitätsfahrzeuge für unsere Kunden vorhalten. Zumeist nach einem halben Jahr vermarkten wir die wieder. Dabei kommt es den Käufern selbstverständlich darauf an, ein Jungfahrzeug mit restlicher Herstellergarantie zu bekommen. In unserer Nutzungszeit ist keine turnusgemäße Inspektion zu machen. Wenn irgendetwas nicht in Ordnung ist, ist das ein Garantiefall, der in der benachbarten Werkstatt des Autohauses der Marke erledigt wird.

     

    Nun hat eines dieser Fahrzeuge einen Unfallschaden erlitten. Der Versicherer meint, weil das unser Fahrzeug sei, lege er für die Abrechnung unseren Stundenverrechnungssatz zugrunde, Stichwort Schadenminderungspflicht. Und solange wir nicht unsere Werkstattauslastung im Zeitraum nach dem Schadenereignis, also zur gedachten Reparaturzeit nachweisen, ziehe er auch 25 Prozent als geschätzten Gewinn aus den Reparaturkosten ab. Wir hingegen meinen, bei Fahrzeugen, die nicht älter als drei Jahre sind, können die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt der Marke am Ort angesetzt werden. Die lokale Markenwerkstatt berechnet auch UPE-Aufschläge. Wer hat Recht?