23.12.2014 · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Kein Verweis, wenn auf Basis mittlerer Preise kalkuliert wurde
| Legt der Geschädigte für die fiktive Abrechnung eines Fahrzeugschadens im Haftpflichtfall ein Schadengutachten vor, dessen Kalkulationsgrundlage mittlere Stundenverrechnungssätze der Region sind, kann der Versicherer nicht auf niedrigere Preise einer ihm genehmen Werkstatt verweisen (AG München, Urteil vom 1.12.2014, Az. 335 C 11782/14; Abruf-Nr. 143426 ; eingesandt von Rechtsanwalt Michael Brand, München). |
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