· Nachricht · Fiktive Abrechnung
OLG Frankfurt a. M.: Kein Ende der fiktiven Abrechnung
| Wie von UE vorhergesagt, hat das OLG Frankfurt a. M. dem LG Darmstadt attestiert, sich bei der Neuinterpretation der fiktiven Abrechnung Kompetenzen angemaßt zu haben, die nur dem Gesetzgeber zustehen. Der Beschluss ist mehr als lesenswert (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18.06.2019, Az. 22 U 210/18, Abruf-Nr. 209643 , eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Beuscher, Rechtsanwälte & Notare Groth · Müller, Rüsselsheim). |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Das LG Darmstadt ruft das Ende der fiktiven Abrechnung aus ‒ Was ist davon zu halten?“, UE 11/2018, Seite 7 → Abruf-Nr. 45558234
Quelle: ID 45997637