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  • 16.07.2018 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Schadengutachten versus pauschale Behauptungen

    | Wenn der Geschädigte für die fiktive Abrechnung ein Schadengutachten vorlegt, genügt es nicht, dass der Versicherer behauptet, dies und das am darin kalkulierten Reparaturaufwand sei nicht erforderlich. Nur ein qualifiziertes Gegengutachten kann die Vermutungswirkung des ersten Gutachtens erschüttern, entschied das AG Geestland. |