· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Scheckheftgepflegt, aber leichter Hagelschaden: Welcher Stundensatz bei fiktiver Abrechnung?
| Die vielleicht letzte vom BGH noch nicht explizit geklärte Frage rund um die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten beschäftigt einen anwaltlichen Leser: Wie wirkt sich ein noch nicht reparierter bereits vorhandener Schaden auf die Anwendung der Regeln des BGH „Preise der Marke am Ort“ oder „Verweisungsmöglichkeit auf eine andere Werkstatt“ bei der fiktiven Abrechnung aus? |
Frage: Das Fahrzeug eines Mandanten ist älter als drei Jahre, aber konsequent scheckheftgepflegt. Allerdings hat es einen nicht instandgesetzten leichten Hagelschaden. Der neue Unfallschaden ist in keiner Weise überdeckend, sodass sich die klassische Vorschadenthematik bei den Reparaturkosten nicht stellt. Jedoch stellt sich das Gericht auf den Standpunkt, es könne auf eine andere Werkstatt verwiesen werden, denn der Altschaden hebe das Prädikat „scheckheftgepflegt“ auf. Ist das richtig?
Antwort: Um sich der Antwort auf die Frage zu nähern, ist es naheliegend, die Motive des BGH anzuschauen, die zu der Ausnahme von der Verweisungsmöglichkeit rund um das Prädikat „scheckheftgepflegt“ führen.
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