Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung

    Stundenverrechnungssätze für vom Vorbesitzer „markengestempeltes“ altes Fahrzeug

    | Um die Stundenverrechnungssätze bei der Fiktivabrechnung von Fahrzeugschäden wird intensiv gestritten. Die BGH-Grundsätze sind klar: Ist das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre oder älter als drei Jahre, aber konsequent in der Markenwerkstatt gepflegt, dann kann der Versicherer nicht auf Stundenverrechnungssätze einer außerhalb der Markenkette stehenden Werkstatt verweisen. Ein Leser, Sachverständiger, hat die Redaktion gefragt, ob das auch für ein Fahrzeug gilt, das vom Vorbesitzer „markengestempelt“ ist, mit dem der Geschädigte aber noch nie in der Werkstatt war. |

     

    Frage: Es geht um einen Mercedes aus dem Baujahr 2002, gebraucht gekauft am 19.9.2014. Beim Vorbesitzer war das Fahrzeug lückenlos in Mercedes-Werkstätten gewartet worden, der letzte Eintrag ist vom 30.10.2013 bei Kilometerstand 171.002. Der Schaden datiert vom 15.12.2015. Der Geschädigte war mit dem Fahrzeug noch in keiner Werkstatt. Der Versicherer stellt sich nun auf den Standpunkt, es komme auf das Verhalten des Geschädigten an und nicht auf das des Vorbesitzers. Und von daher sei mein Gutachten falsch.

     

    Antwort: Solange der Versicherer die Verweisung auf eine andere Werkstatt nicht versucht, hat der Geschädigte in jedem denkbaren Fall Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze der Marke am Ort. Das ergibt sich aus dem Verhältnis der Leitsätze a und b der „VW-Entscheidung“ des BGH (Urteil von 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09, Abruf-Nr. 093676 ). Insoweit ist das Gutachten nicht zu beanstanden.