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  • 30.05.2014 · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung

    UPE-Aufschlag gegebenenfalls auch bei fiktiver Abrechnung

    | Ist das beschädigte Fahrzeug jünger als drei Jahre, kann der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer den Geschädigten bei der fiktiven Abrechnung nicht auf eine (gedachte) Reparatur in einer markenfremden Werkstatt verweisen. Berechnen die Werkstätten der Marke in der Region samt und sonders UPE-Aufschläge, müssen die auch fiktiv erstattet werden (AG Mönchengladbach, Urteil vom 29.4.2014, Az. 36 C 35/14; Abruf-Nr. 141453 ; eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim). |