· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Verweis auf Werkstatt jenseits der Landesgrenze?
| Bei fiktiver Abrechnung gilt: Wenn das Fahrzeug des Geschädigten älter als 3 Jahre ist und nicht konsequent in Werkstätten der Marke gewartet und repariert wurde, kann der Versicherer auf die Konditionen einer anderen technisch gleichwertigen Werkstatt verweisen. Allerdings muss der Verweis für den Geschädigten auch zumutbar sein. Ob das bei einem Verweis auf eine Werkstatt jenseits der Landesgrenze der Fall ist, möchte ein Schadengutachter aus dem Kreis der UE-Leser wissen. |
Frage: Wir haben einen Kunden aus Frankfurt/Oder. Regelmäßig fährt er nach Slubice (Nachbarstadt in Polen) zum Einkaufen und Tanken. Auch lässt er dort seinen Wagen warten und reparieren. Denn dort ist alles deutlich billiger als hier. Kann der Versicherer diesen Kunden bei der fiktiven Abrechnung auf Werkstätten jenseits der Grenze nach Polen verweisen? Und wie wäre es bei Fragen des Wiederbeschaffungs- und des Restwerts, beides unter dem Gesichtspunkt des örtlichen Markts?
Antwort: Rechtsprechung dazu haben wir nicht. So müssen allgemeine Überlegungen und schadenrechtliche Grundsätze herangezogen werden.
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