· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Verweiswerkstatt hat Preise erhöht - welcher gilt?
| Manchmal betrifft die Fiktivabrechnung auch die Werkstatt. Und deshalb fragt ein UE-Leser, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist für die Preise der Verweiswerkstatt: der Schaden- oder der Verweiszeitpunkt? |
Frage: Im Dezember 2016 haben wir ein Fahrzeug unrepariert vom Kunden gekauft. Der Betrag aus der fiktiven Abrechnung wird mit dem Kaufpreis verrechnet. Weil das Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht konsequent scheckheftgepflegt war, verweist der Versicherer auf eine andere Werkstatt. Das tat er aber erst im Februar 2017. Die Besonderheit: Die genannten Preise der Werkstatt sind die aus 2016. Anfang 2017 hat sie die Preise deutlich erhöht. Der Versicherer sagt, es komme immer auf die Verhältnisse zum Schadenzeitpunkt an. Ist das richtig?
Antwort: Ein Urteil können wir nicht präsentieren. Aber wir haben eine klare Meinung: Im Grundsatz kommt es zumeist auf die Verhältnisse zum Schadenzeitpunkt an. Hier aber liegt die Ausnahme vor.
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