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  • 03.09.2019 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Verweiswerkstatt ist auch die Partnerwerkstatt des Versicherers

    | Bei der fiktiven Abrechnung von Haftpflichtschäden an Fahrzeugen, die älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt sind, darf der Versicherer auf die Konditionen technisch gleichwertiger und mühelos erreichbarer Werkstätten verweisen. Dazu erreichte uns folgende Leserfrage: Wir haben ein Unfallfahrzeug unrepariert in Zahlung genommen und rechnen nun die Reparaturkosten fiktiv ab. Der Versicherer verweist auf eine Werkstatt, mit der er eng verbunden ist. Ist das nicht von vornherein unzumutbar? |