· Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung
Wann entfällt der Schutz vor einer Verweisung auf eine markenfremde Werkstatt?
| In der praktischen Umsetzung führt die Rechtsprechung des BGH zu den Verweisungsmöglichkeiten des Versicherers auf andere, vor allem auch auf außerhalb der Markenbindung stehende Werkstätten, zu Unsicherheiten und Irritationen. Die basieren oft auf einem eher hemdsärmeligen und an pragmatischen Überlegungen ausgerichteten Umgang mit der Thematik ohne präzise Lektüre der BGH-Urteile. Das führte zur Leserfrage eines Schadengutachters. |
Frage: Folgende Aussage von einem ortsansässigen Rechtsanwalt kann ich nicht glauben: Lässt der Kunde bei einem neueren Fahrzeug (bisher immer in der Vertragswerkstatt gewesen) in einer freien Werkstatt einen Bagatellschaden (Stoßstange vorn erneuern) reparieren, verwirkt er damit bei späteren Versicherungsschäden den Anspruch auf Reparatur in der Markenwerkstatt. Ist das richtig?
Antwort: Wir denken, dass das bei Fahrzeugen jenseits eines Alters von drei Jahren richtig ist. Mindestens aber ist damit zu rechnen, dass auch viele Gerichte das so sehen werden, was dann nicht abwegig wäre. Denn beim BGH kann man nachlesen, was hinter dem Schutz vor Verweisung auf markenfremde Werkstätten steht, und daraus wiederum den Schluss ziehen, wann der Schutz entfällt.
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