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  • 10.12.2021 · Nachricht · Fiktive Abrechnung/Ausfallschaden

    LG Stendal mit wichtiger Klarstellung in punkto „Vorspann“

    | Bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten ist die Dauer des vom Schädiger bzw. dessen Versicherer zu tragenden Nutzungsausfalls auf die Reparaturdauer beschränkt, die im Gutachten prognostiziert ist. Hat die Reparatur als solche länger gedauert, ist das die Sache des Geschädigten selbst. Allerdings ist der „Vorspann“ Warten auf das Gutachten und Überlegungszeit von dieser Einschränkung nicht umfasst. Das ergibt sich aus einem Urteil des LG Stendal. |