28.09.2015 · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung/Reparaturkosten
Haftpflichtschaden: Erst fiktiv, dann konkret abrechnen
| Das AG Berlin-Mitte bestätigt die Rechtsprechung, dass der Geschädigte erst fiktiv abrechnen und dann später eine konkrete Abrechnung nachschieben darf (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 9.9.2015, Az. 110 C 3116/14, Abruf-Nr. 145418 , eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig