Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Glasschaden/Reparaturkosten

    Reinigungsaufwand für Glassplitter in Türschacht bei Austausch der Seitenscheibe

    | Meistens ist in der Teilkaskoversicherung die Windschutzscheibe betroffen. Doch hier ist es einmal die Seitenscheibe. Ohne Beseitigung der Splitter aus der Tür funktioniert die neue Scheibe beim Heben und Senken nicht zuverlässig und einwandfrei. Kurz gesagt: Ohne Beseitigung der Splitter geht es nicht. Doch der Versicherer will nicht zahlen. Dazu erreichte die UE-Redaktion folgende Leserfrage: |

     

    Frage: Bei der Reparatur einer Seitenscheibe haben wir die Splitter aus dem Türschacht entfernt. Der Teilkaskoversicherer meint, die Kosten dafür müsse er nicht erstatten. Er beruft sich auf sein Merkblatt für Werkstätten im Kaskofall. Darin heißt es unter anderem: „4. Glasbruchschaden ... 4.3: „Die Kosten für das Entfernen der Glassplitter aus dem Heizungsschacht und/oder aus dem Fahrgastraum erstatten wir nicht.“ Kann der Versicherer sich darauf stützen?

     

    Antwort: Das Merkblatt für sich genommen bedeutet gar nichts.