· Fachbeitrag · Gutachten
920 Euro Schaden bei jungem Fahrzeug rechtfertigt Gutachten
| Bei einem erst drei Wochen alten verunfallten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 1.279 km und einem Schaden von 920 Euro ist die Einholung eines Schadengutachtens gerechtfertigt. Der eintrittspflichtige Versicherer kann hier nicht behaupten, es handele sich um einen Bagatellschaden; denn bei einem solchen Fahrzeug stellt sich auch bei diesem Schaden die Frage nach einer Wertminderung (AG Augsburg, Urteil vom 11.1.2013, Az. 22 C 4814/12; Abruf-Nr. 130261 ; eingesandt von Kfz-Sachverständigenbüro Rudolf Eggert, Augsburg). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 3 | ID 37776600