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  • 12.08.2024 · Nachricht · Gutachten

    AG Gifhorn: Schadengutachten für angehängten Anhänger kann erforderlich sein

    | Ist während des Unfalls ein Anhänger am betroffenen Fahrzeug angehängt, der aber nicht selbst „getroffen“ wurde, kann trotzdem ein Schadengutachten für den Anhänger erforderlich sein, wenn es zur Übertragung von Kräften auf die Anhängevorrichtung gekommen sein kann. Der Geschädigte muss nicht darauf vertrauen, dass durch übertragene Kräfte über die Anhängerkupplung auf den Anhänger schon kein Schaden entstanden sei, entschied das AG Gifhorn. |