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  • 16.06.2017 · Nachricht · Gutachten

    Bagatellgrenze weiterhin unter 1.000 Euro

    | Die Bagatellgrenze, ab deren Überschreitung der Geschädigte ein Schadengutachten auf Kosten des Schädigers einholen darf, liegt bei etwa 700 Euro. Das bestätigt ein Urteil des AG Duisburg. |