24.10.2023 · Nachricht · Gutachten
Das Urheberrecht des Schadengutachters an den Fotos im Gutachten: OLG Naumburg konkretisiert die Folgen für Praxis
| Der Schadengutachter hat kein Urheberrecht an den vorgefertigten Gutachtertexten, sofern die nicht eine über das Normalmaß hinausgehende Gestaltungshöhe haben. Jedoch hat er ein urheberrechtsähnliches Recht an den von ihm gefertigten Bildern (§ 72 UrhG). Was bedeutet das für das Schadengutachten, wenn der Sachverständige mit einem Vermerk im Gutachten zu erkennen gibt, dass er einer Veröffentlichung der Bilder widerspricht? Ist das Gutachten damit unbrauchbar? Nein, sagen LG Dessau-Roßlau und in der Berufung das OLG Naumburg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig